KI-Verordnung trifft Schulen: Was Sekretariate ueber die neuen Pflichten wissen muessen

Die europaeische KI-Verordnung stellt Schulen ab August 2026 vor neue Pflichten. Wir ergaenzen die Analyse von dr-datenschutz.de mit konkreten Handlungsschritten fuer den Schulalltag.

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KI-Verordnung trifft Schulen: Was Sekretariate ueber die neuen Pflichten wissen muessen

Der Fachbeitrag auf dr-datenschutz.de beleuchtet eine wichtige Entwicklung: Die europaeische KI-Verordnung (AI Act) verpflichtet Schulen ab August 2026 dazu, als Betreiber von KI-Systemen ausreichende Kompetenz sicherzustellen. Bereits seit Februar 2025 besteht eine Pflicht zur KI-Kompetenz fuer Lehrkraefte und Lernende. Wir ordnen ein.

Die Kernthesen von dr-datenschutz.de

Der Fachartikel macht auf drei wesentliche Entwicklungen aufmerksam:

  • KI-Verordnung als neue Rechtsschicht: Neben DSGVO und Schulgesetz muessen Schulen ab August 2026 auch die Anforderungen der europaeischen KI-Verordnung erfuellen, sobald sie KI-Systeme einsetzen.
  • KI-Kompetenz ist Pflicht: Schulen muessen sicherstellen, dass alle Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, ueber ausreichende Kompetenzen verfuegen. Dies betrifft Lehrkraefte, aber auch Verwaltungspersonal.
  • Messenger und Cloud unter der Lupe: Auch bei klassischen digitalen Werkzeugen wie Messenger-Apps und Cloud-Diensten mahnt der Artikel zur sorgfaeltigen datenschutzrechtlichen Pruefung.

Unsere Einschaetzung: Wichtige Ergaenzung fuer den Schulalltag

Wir ergaenzen die Analyse von dr-datenschutz.de um einen zentralen Aspekt: Die KI-Verordnung betrifft nicht nur den Unterricht, sondern auch das Schulsekretariat.

Denn KI-gestuetzte Software haelt laengst Einzug in die Schulverwaltung: automatische Texterkennung bei eingescannten Dokumenten, intelligente Suchfunktionen in Schuelerakten oder Chatbots fuer Elternanfragen. All diese Funktionen fallen potenziell unter die KI-Verordnung.

Was der Fachartikel nicht explizit anspricht: Das Sekretariat ist in vielen Schulen die Stelle, die neue Software als Erste einfuehrt und taeglich nutzt. Deshalb muessen gerade Sekretariatskraefte in KI-Kompetenz geschult werden – nicht nur Lehrkraefte.

Was die KI-Verordnung fuer Schulen konkret bedeutet

Die KI-Verordnung unterscheidet verschiedene Risikostufen. Fuer Schulen sind besonders relevant:

  • Hochrisiko-KI-Systeme: Systeme, die in der Bildung eingesetzt werden und ueber Zugang, Zulassung oder Leistungsbewertung entscheiden, gelten als hochriskant. Beispiel: Ein System, das automatisch Noten vorschlaegt oder Schueler fuer Foerderprogramme auswaehlt.
  • KI mit begrenztem Risiko: Chatbots und automatische Texterkennung muessen transparent gekennzeichnet sein. Nutzer muessen wissen, dass sie mit einer KI interagieren.
  • KI-Kompetenzpflicht: Alle Personen, die KI-Systeme betreiben oder nutzen, muessen geschult sein. Die Schulleitung ist verantwortlich fuer die Umsetzung.

Praxistipps fuer Schulen und Sekretariate

  1. KI-Inventar erstellen: Listen Sie alle Software auf, die in Ihrer Schule eingesetzt wird, und pruefen Sie, welche KI-Funktionen enthalten sind. Viele Verwaltungsloesungen nutzen bereits KI, ohne dass es offensichtlich ist.
  2. Risikobewertung durchfuehren: Klassifizieren Sie die identifizierten KI-Systeme nach den Risikostufen der KI-Verordnung. Hochrisiko-Systeme erfordern besondere Dokumentation und Ueberwachung.
  3. Schulungsplan aufstellen: Planen Sie KI-Schulungen nicht nur fuer Lehrkraefte, sondern auch fuer das Sekretariat und die Schulleitung. Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt fuer alle Betreiber.
  4. Transparenzhinweise einfuehren: Wenn Ihre Schule Chatbots oder automatisierte Kommunikation einsetzt, muessen Sie dies gegenueber Eltern und Schuelern transparent machen.
  5. Anbieter befragen: Fordern Sie von Ihren Software-Anbietern eine schriftliche Auskunft darueber, welche KI-Funktionen in ihren Produkten enthalten sind und wie diese die Anforderungen der KI-Verordnung erfuellen.

Zeitplan: Was bis wann umgesetzt sein muss

Die KI-Verordnung tritt stufenweise in Kraft:

  • Seit Februar 2025: Pflicht zur KI-Kompetenz fuer alle, die KI-Systeme nutzen oder betreiben
  • Ab August 2026: Vollstaendige Anwendbarkeit der KI-Verordnung, einschliesslich der Regeln fuer Hochrisiko-KI-Systeme in der Bildung

Das bedeutet: Schulen haben noch wenige Monate Zeit, um sich vorzubereiten. Die KI-Kompetenzpflicht gilt jedoch bereits jetzt.

Der Zusammenhang mit DSGVO und Schulgesetz

Die KI-Verordnung ersetzt weder die DSGVO noch das Schulgesetz – sie ergaenzt sie. Schulen muessen also kuenftig drei Rechtsschichten beachten:

  1. Schulgesetz des Bundeslandes: Definiert, welche Daten erhoben werden duerfen und wer Zugriff hat.
  2. DSGVO: Regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschliesslich Auftragsverarbeitung und Betroffenenrechte.
  3. KI-Verordnung: Stellt zusaetzliche Anforderungen an Transparenz, Risikomanagement und Kompetenz beim Einsatz von KI.

Fazit: Jetzt handeln, nicht abwarten

Die KI-Verordnung ist keine ferne Zukunftsmusik – die Kompetenzpflicht gilt bereits. Schulen, die jetzt ein KI-Inventar erstellen und Schulungen planen, sind gut aufgestellt. Wer erst im Sommer 2026 beginnt, riskiert Rechtsverstoesse.

AIxion Systems unterstuetzt Schulen mit transparenten, KI-Verordnung-konformen Loesungen fuer die Schulverwaltung. Alle KI-Funktionen sind dokumentiert und datenschutzrechtlich geprueft. Mehr erfahren auf schul-sync.de.

Primaerquelle: Dr. Datenschutz Redaktion (2025): Datenschutz an Schulen: Entwicklungen und Empfehlungen. dr-datenschutz.de

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